Der überwiesene Betrag ist nicht immer der Betrag des Empfängers
Bei einer Zahlung über die Landesgrenze kann das Entgelt an mehreren Stellen entstehen: bei der eigenen Bank, bei einer zwischengeschalteten Bank und beim Institut des Empfängers. Selbst wenn im Onlinebanking nur eine Gebühr angezeigt wird, können weitere Kosten folgen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, was vom eigenen Konto abgeht, sondern auch, welcher Betrag beim Empfänger gutgeschrieben wird. Die Frage nach dem Entgelt klärt IBAN-Rechner nicht; für eine Plausibilitätsprüfung der IBAN taugt er. Das Preis- und Leistungsverzeichnis der eigenen Bank sowie die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zeigen, welche Kosten vorgesehen sind.
Entgeltteilung entscheidet, wer Abzüge trägt
Bei der Entgeltteilung gibt es unterschiedliche Modelle. Beim geteilten Entgelt zahlt jede Seite grundsätzlich die Kosten ihres eigenen Zahlungsdienstleisters. Bei einer Variante zulasten des Auftraggebers sollen die Kosten möglichst vollständig bei ihm liegen; bei einer Variante zulasten des Empfängers wird dessen Gutschrift um anfallende Kosten gekürzt. Dazwischen können Korrespondenzbanken eigene Entgelte abziehen, wenn der Zahlungsweg dies vorsieht. Die Bezeichnungen müssen im Auftrag eindeutig ausgewählt werden. Eine Zusage an den Empfänger wie „der vollständige Rechnungsbetrag kommt an“ ist daher nur belastbar, wenn Kostenregel und Währung dazu passen.
Die Währung macht den Wechselkurs zum versteckten Posten
Wird in einer anderen Währung gesendet oder gutgeschrieben, kommt neben dem offenen Entgelt der Wechselkurs hinzu. Banken und Zahlungsdienste verwenden nicht zwingend den öffentlich sichtbaren Referenzkurs, sondern einen eigenen An- oder Verkaufskurs. Die Differenz kann im Umrechnungskurs stecken und wird dann nicht als separate Gebühr ausgewiesen. Zusätzlich kann die Umrechnung auf einer anderen Seite des Zahlungswegs erfolgen als erwartet. Prüfen Sie vor der Freigabe, welche Währung belastet wird, welche Währung der Empfänger erhalten soll und ob der angezeigte Kurs nur für diesen Auftrag gilt. Der genaue Kurs und mögliche Zuschläge stehen in den Bedingungen.
Warum der Rechnungsbetrag allein nicht genügt
Bei einer Rechnung aus dem Ausland müssen Sie zwischen Forderungsbetrag, Belastungsbetrag und Gutschriftsbetrag unterscheiden. Eine Rechnung kann einen Betrag in der Währung des Lieferanten nennen, während das eigene Konto in Euro geführt wird. Dann hängt die tatsächliche Belastung vom verwendeten Kurs und vom Zeitpunkt der Umrechnung ab. Werden Gebühren vom Überweisungsbetrag abgezogen, erhält der Geschäftspartner weniger als auf der Rechnung angegeben. Das kann Mahnungen, Nachfragen oder eine offene Restforderung auslösen, obwohl der Auftrag korrekt erteilt wurde. Eine schriftliche Kostenregel auf der Rechnung oder im Vertrag sollte deshalb nicht mit einer bestimmten Bankausführung gleichgesetzt werden.
Diese Angaben gehören vor der Freigabe auf den Prüfstand
- Belastungswährung und gewünschte Gutschriftswährung
- Art der Entgeltteilung
- Ausgewiesenes eigenes Entgelt
- Verwendeter Wechselkurs und mögliche Kursaufschläge
- Hinweis auf zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister
Wann Nachfragen sinnvoll sind
Weicht der gutgeschriebene Betrag vom erwarteten Betrag ab, sollten Sie Zahlungsbeleg, Rechnung und Kontoauszug des Empfängers gegenüberstellen. Daraus lässt sich häufig erkennen, ob ein offenes Entgelt, eine Umrechnung oder ein Abzug durch ein weiteres Institut ursächlich war. Bei ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen, kurzfristig geänderten Empfängerdaten oder Druck zur sofortigen Überweisung ist besondere Vorsicht angebracht: Überweisen Sie nicht, sondern prüfen Sie den angeblichen Vertragspartner über einen bereits bekannten Kontaktweg. Bei einem Verdacht wenden Sie sich unverzüglich an die eigene Bank; für die Einordnung strittiger Kosten kommen eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung infrage.